Informationen zur Heilmittelverordnung

Eine Verordnung für Ergotherapie stellt Ihr_e behandelnde_r  Ärzt_in aus

Zu Behandlungsbeginn darf diese nicht älter als 28 Tage sein

Sie müssen eine Zuzahlung von 10 %  sowie eine Verordnungsgebühr von 10,00 € selbst tragen

Die Behandlung findet üblicherweise in der Praxis statt, bei medizinischer Notwendigkeit kann diese im Hausbesuch, d.h. auch zu Hause oder in einer sozialen Einrichtung (Alten-/Pflegeheim oder Kita) stattfinden

Privatpatient_innen

Die Preise für Pravatpatient_innen orientieren sich an der GebüTh. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Die Heilmittel laut Katalog und deren Behandlungszeiten

sensomotorisch-perzeptive Behandlung 45 Minuten

Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung 30 Minuten

motorisch-funktionelle Behandlung 30 Minuten

psychisch-funktionelle Behandlung 60 Minuten

ergänzendes Heilmittel:

thermische Anwendung (Kälte-/Wärmeanwendung)